Datenschutzrichtlinie des 
Vereins zur Förderung des Aachener Kinderkarnevals e.V.          

  1. Wir erheben, verarbeiten und nutzen folgende personenbezogene Daten selbst – ohne externe Auftragsdatenverarbeitung - und ausschließlich zur Verfolgung des Vereinszwecks. Sie sind bestimmt zur Information – insbesondere Einladungen zu Mitgliederversammlungen – und Verwaltung von Beiträgen der Mitglieder sowie Spenden.
    1. Name, Vorname, Anschrift und Beitrittsdatum,
    2. Daten der Bankverbindung, falls eine Sepa-Mandat zum Lastschrifteinzug erteilt ist,
    3. Telefonnummer und eMail-Adresse bei besonderer Einwilligung.
  2. D. gewählte Schatzmeister/in des Vereins oder ein von ihr/ihm namentlich bestimmtes Mitglied des Vorstandes führt als Verantwortliche/r diese Datei. Sie wird verschlüsselt (unter Verwendung von Sonderzeichen, Groß- und Kleinbuchstaben) gespeichert. Von dieser Datei erhält d. Vorsitzende jeweils nach Aktualisierung eine Kopie und auf gesondertem Übertragungsweg den Schlüssel – zugleich als Backup. Weitere digitale Kopien dürfen nicht gefertigt werden.

    Vom/Von d. Schatzmeister/in namentlich bestimmtes Mitglied des Vorstandes als Verantwortliche/r: Selbst: Klaus Nießen klaus.niessen@foekika.de 

  3. Auf der Webseite des Vereins „(www.)foekika.de“ bzw. „(www.)fökika.de“ werden keine persönlichen Daten der Mitglieder veröffentlicht.

  4. Auskünfte aus der Datei dürfen grundsätzlich nur Mitgliedern des Vorstands und keinen Dritten – auch nicht anderen Mitgliedern - erteilt werden, insbesondere nicht an Parteien, kirchliche Institutionen und kommerzielle Unternehmen. In Betracht kommt nur eine Auskunftserteilung auf Grund vereins-rechtlicher, öffentlich-rechtlicher oder gerichtlicher Verpflichtungen.

  5. Jedes Mitglied kann von d. Verantwortlichen (s. 2.) oder d. Vorsitzenden Auskunft über die von ihm erhobenen persönlichen Daten und deren Berichtigung verlangen und seine Einwilligung zur Erfassung pp. der Daten zu b) und  c) widerrufen. - Es kann auch die Löschung, völlige und teilweise Einschränkung der Verarbeitung und Untersagung der Daten zu 1. a) verlangen. Dies ist allerdings mit einer weiteren Mitgliedschaft nicht vereinbar.

  6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die persönlichen Daten spätestens nach 6 Monaten gelöscht.

Erstellt auf Grund der „Informationen über die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit“ des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg.

 

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